Allgemeine Geschäftsbedingungen der Atlantic Brands GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen der Atlantic Brands GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichen¬den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsangeboten des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn es wurde ihnen sei¬tens der Atlantic Brands GmbH ausdrücklich schriftlich zu¬gestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Atlantic Brands GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausgeführt hat. Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Diese Bedingungen gelten nur ge¬genüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

§ 2 Gegenstand/Preise/Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote in Katalogen, Listen, Shops usw. sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind die von uns angebotenen und vom Käufer bestellten Waren und/oder Leistungen. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die jeweils angebotenen Artikel, nicht jedoch auf eventuell mit abgebildetes Zubehör oder Dekorationen. Garantien im Sinne des Gesetzes werden von uns nur unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“  und schriftlich erteilt. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.

Der Mindestbestellwert beträgt € 150,00 netto Rechnungsbetrag. Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der je-weils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der Atlantic Brands GmbH. Die Preise verstehen sich frei Haus zuzüglich der jeweiligen ge¬setzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an BNP Paribas Factor GmbH, Willstätterstraße 15, 40549 Düsseldorf geleistet werden, an die wir grundsätzlich die Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist die Atlantic Brands GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. zzgl. einer Mahnpauschale von EUR 40,00 zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Ver¬zugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Atlantic Brands GmbH vorleistungspflichtig ist, kann sie die ihrer obliegenden Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Atlantic Brands GmbH kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Käufer Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Atlantic Brands GmbH vom Vertrag zurücktreten. Das Nähere regelt § 321 BGB.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von der Atlantic Brands GmbH geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Atlantic Brands GmbH anerkannt sind. Gerät der Käufer mit einer von mehreren Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem Vertrag sind wir in diesem Fall nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Käufer Zahlung der gesamten Restschuld Zug um Zug anbietet. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Sofern die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten wurden, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an diejenigen geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

§ 3 Lieferung/Lieferfristen/Lieferbedingungen

Wird die Verladung oder die Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so ist die Atlantic Brands GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach billigem Ermessen einzulagern und alle zur Erhaltung der Ware für geeigneten Maßnah¬men zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stel¬len. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von vier Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt.

Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Käufer voraus. Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung setzt des Weiteren die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Atlantic Brands GmbH ausdrücklich schrift¬lich als verbindlich bezeichnet bzw. anerkannt wurden. Höhere Ge¬walt und sonstige Umstände, die die Atlantic Brands GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist für die Atlantic Brands GmbH um die Dauer des Hindernisses. Atlantic Brands GmbH wird solche Umstände dem Käufer unverzüglich mitteilen. Ist eine verzögerte Leistungserbringung auf Grund der vorgenannten Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Falls die Atlantic Brands GmbH ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollte, weil deren Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Käufer berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn die Atlantic Brands GmbH mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird die Atlantic Brands GmbH den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstattet die Atlantic Brands GmbH unverzüglich zurück.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Atlantic Brands GmbH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zum Eingang der Zahlung vor, die zwischen dem Käufer und der Atlantic Brands GmbH aufgrund der bestehenden Geschäftsverbindung bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstanden waren. Sofern zwischen dem Käufer und der Atlantic Brands GmbH ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein „kausaler“ Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Käufer insolvent ist oder in Liquidation gerät.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum der Atlantic Brands GmbH hat der Käufer die Atlantic Brands GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Atlantic Brands GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der Atlantic Brands GmbH entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Atlantic Brands GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Atlantic Brands GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Atlantic Brands GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, ist die Atlantic Brands GmbH berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Darüber hinaus kann sie verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für die Atlantic Brands GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Atlantic Brands GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen der Atlantic Brands GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Atlantic Brands GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Atlantic Brands GmbH.

Die Atlantic Brands GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Atlantic Brands GmbH.

§ 5 Gewährleistung

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtfüh¬rer, spätestens mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Atlantic Brands GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und den schriftlichen Spezifikationen entspricht. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich geltend zu machen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, zur Begutachtung durch die Atlantic Brands GmbH bereit zu halten.  Verstößt der Käufer hiergegen, hat er der Atlantic Brands GmbH den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, den die Atlantic Brands GmbH zu vertreten hat, steht der Atlantic Brands GmbH das Wahlrecht zu, ob sie Ihrer Verpflichtung zur  Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen Sache nachkommt. Im Falle der Mangelbeseitigung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind von der Atlantic Brands GmbH zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des Schadens statt der Erfüllung zu verlangen, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich war. Für die Haftungsbegrenzung gilt im übrigen § 6. Das Minderungsrecht des Käufers bleibt unberührt.

Soweit die Atlantic Brands GmbH für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben hat, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Sonstige Haftung

Ansprüche des Käufers gegen die Atlantic Brands GmbH auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Atlantic Brands GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind sowie solche, auf deren Einhaltung der Käufer als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Atlantic Brands GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die gesetzlich vorgesehene Beweislastverteilung wird durch die vorstehenden Regelungen nicht geändert.

Die Einschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Atlantic Brands GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung der Atlantic Brands GmbH für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.

§ 7 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Norder-stedt, soweit der Käufer ein Kaufmann, ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Atlantic Brands GmbH bleibt jedoch berechtigt, die andere Partei an dem für diese allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus¬schluß des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Oktober 2018


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